Peter Weber am Jungfraujoch

Alle auf dieser Webseite abgebildeten Helikopter, wurden vom Piloten der Firma Heli-Breisgau selber geflogen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Heli-Breisgau
Im Falkenstein 16
79219 Staufen
Im weiteren auch „Hubschrauberunternehmen“ genannt

§ 1
Die Firma Heli-Breisgau erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ab der ersten Geschäftsbeziehung auch für künftige Leistungen zu Grunde gelegt, ohne dass dies in jedem Einzelfall jeweils erneut vereinbart werden muss. Spätestens mit Entgegennahme der Leistungen hat der Auftraggeber diese Bedingungen akzeptiert und der Rechtsbeziehung zu Grunde gelegt.
Als Gerichtsstand ist Staufen vereinbart.
Falls in Einzelfällen Abweichendes geregelt werden soll, bedarf eine solche Ausnahme in jedem einzelnen Fall der Schriftform und muss von beiden Seiten gegengezeichnet sein.
Die Beförderung und alle sonstigen Dienstleistungen auf Grund einer Personenbeförderung unterliegen:
a) den nationalen Gesetzen und dem Warschauer Abkommen.
b) den allgemeinen Bestimmungen der Beförderungsbedingungen von Heli-Breisgau
c) den jeweils geltenden Tarifen.
d) den in dem Beförderungsauftrag oder Beförderungsnachweis (Gutschein) festgelegten Bedingungen.
Fluggäste mit einem Beförderungsauftrag oder Beförderungs-nachweis (Gutschein) sind mit Deckungssummen von € 20.000 gegen Tod und € 20.000 gegen dauernde Invalidität aus der Sitzplatz-Unfallversicherung versichert, zusätzlich besteht eine Fluggast- Haftpflichtversicherung gemäß Verordnung ED785/2004 mit einer Deckungssumme je Fluggast-Sitz bis zu SZR 250.000 für Personenschaden bzw. SZR 1.288,00 für Sachschaden und Verspätungsschaden ((Obhutsgepäck) bei Rundflügen jedoch nicht anwendbar, da keine Gepäckbeförderung oder Taschen mitgeführt werden dürfen). Die Mitnahme von explosions- oder brandgefährdeten, bzw. radioaktiven Gegenständen ist untersagt. Darüber hinaus ist jede Haftung ausgeschlossen, inkl. Haftung über 100.000 SZR gemäß Art. 3 und Vorauszahlung gemäß Art. 5 der EU-Verordnung 2027/97.
Heli-Breisgau haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbefolgung geltender Rechts- und Flugbestimmungen, behördlicher Vorschriften bzw. Anweisungen oder aus mitwirkendem Verschulden des Fluggastes herrühren; oder auch nicht für Schäden, die am Wege zum und vom Luftfahrzeug eintreten. Der Fluggast muss selbst alle behördlich festgelegten Reiseformalitäten erfüllen, alle erforderlichen Ausreise-, Einreise- und sonstige Dokumente vorweisen.

Die Heli-Breisgau behält sich das Recht vor, jedem die Beförderung zu verweigern der seinen Flugschein unter Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen erworben hat, oder der sich in einem seelischen, körperlichen oder geistigen Zustand befindet, welcher die Sicherheit des Luftfahrzeuges, dessen Besatzung und/oder der Passagiere gefährden könnte. Dies gilt auch für alkoholisierte Passagiere oder Passagieren, die sich den Anordnungen des Bodenpersonals oder des Piloten widersetzen.

Den Anweisungen des Flugpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bitte immer anschnallen und während des Fluges angeschnallt bleiben. Bitte sich nur im Blickfeld des Piloten und in Begleitung des Bodenpersonals dem Hubschrauber nähern oder diesen verlassen.

§ 2
Heli-Breisgau erstattet keine Fluggutscheine oder Flugtickets, auch dann nicht, wenn wiederholt Termine abgesagt und/ oder verschoben werden mussten. (siehe dazu auch § 7} Sollte es, aus welchem Grund auch immer, doch zu einer Erstattung kommen, berechnet Heli-Breisgau hierfür eine Gebühr in Höhe von 50 % aus dem Wert des Gutscheins.

§ 3
Ein gebuchter Flugtermin kann bis max. 1 Tag vor dem vereinbarten Flugdatum, gegen eine Gebühr in Höhe von 20 % des Gutscheinwertes storniert werden. Weniger als 24h vor dem vereinbarten Flugdatum ist eine Stornierung oder Umbuchung nicht mehr möglich. Findet sich der Passagier nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Treffpunkt ein, ist der Fluggutschein (Geschenkgutschein) verfallen.
Heli-Breisgau garantiert nicht die gleichzeitige Beförderung auf einem Flug bei Mehrfachbuchungen (z.B. zwei Passagiere). Ausnahme sind Exklusiv & VIP Flüge.
Bitte achten Sie auf unsere Gewichtsbeschränkungen, diese sind im Rundflugbereich pro Passagier 120 kg inkl. Kleidung.
Heli-Breisgau garantiert nicht für die Einhaltung einer von Dritt-, & Vertriebspartnern kommunizierten festen Flugroute. So es luftrechtlich durchführbar ist, werden die vorgeschlagenen/kommunizierten Flugrouten geflogen. Ein Gutschein ist, außer wenn dieser durch ein Gewinnspiel erworben wurde, auf eine andere Person übertragbar. Sollte es sich bei einem Gewinnspielgutschein um einen Exklusivflug mit mindestens 2 Personen handeln, ist die weitere Person (nicht der Gewinner) frei wählbar.

§ 4
Ist der Kauf eines Fluggutscheines oder die Buchung eines Fluges durch Fernabsatz zustande gekommen, so hat der Erwerber nach § 355 BGB das Recht, binnen 2 Wochen ohne Begründung den Kauf des Gutscheins oder die Buchung kostenfrei zu widerrufen. Diese Regelung des Rücktritts gilt ausschließlich für erworbene Gutscheine bei Heli-Breisgau. Die 2-Wochenfrist beginnt mit Erhalt des Gutscheins oder der Buchungsbestätigung. Zur Einhaltung dieser Frist genügt die Absendung des Widerrufs.

§ 5
Angebote von Heli-Breisgau werden normalerweise auf der Grundlage der Leistungsdaten des jeweiligen Hubschraubers unterbreitet. Sie gelten jeweils vorbehaltlich der Verfügbarkeit des angebotenen Hubschraubers zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Deshalb wird ein Vertrag von Heli-Breisgau nicht durch Annahme des Angebotes rechtsgültig, sondern erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Heli-Breisgau.

§ 6
Die Angebotspreise von Heli-Breisgau beinhalten normalerweise nur die selbstbezifferbaren Kosten. Zusätzlich anfallende Kosten und Gebühren von Genehmigungsbehörden, Flughafen- und Landegebühren, sowie Parkkosten sind darüber hinaus zu vergüten (gilt nicht für Gutscheininhaber). Kosten die zur Zeit einer Angebotsabgabe nicht bekannt waren, aber dennoch anfallen, werden nach Aufwand weiterberechnet.
In einem Angebot nicht enthalten sind anfallende Reisekosten, Kost & Logis unserer Crew und des Bodenpersonals. Unsere regulären Arbeitszeiten betragen max. 10 Std./ Tag. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die genannte Flugzeit bei Rundflügen Flugaufträgen/ Gutscheinen versteht sich ausschließlich in Blockzeit. Sie beinhaltet Ein-, Ausstieg und Handlingszeiten und kann je nach Helikopter und Auftragsart zwischen 3 bis max. 6 Minuten je Flug betragen. Bei Individualflügen, die nicht in Rahmen von Rundflugtagen oder Rundflugveranstaltungen durchgeführt werden, wird die reine Flugzeit gerechnet.

§ 7
Heli-Breisgau haftet nicht für alle Fälle technischer Störungen am Hubschrauber oder von Sondergerätschaften. Alle werden vorschriftsgemäß gewartet. Insofern sind Störungen von Heli-Breisgau nicht zu vertreten. Falls Störungen einer Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt entgegenstehen, entfällt für das Hubschrauberunternehmen die Leistungspflicht.

Gleiches gilt auch in Fällen höherer Gewalt, nicht Verfügbarkeit eines Hubschraubers, eine am Veranstaltungstag nicht ausreichende Anzahl an Fluganmeldungen, nicht Verfügbarkeit des vereinbarten/ genannten Flugplatzes zum Einlösen des Fluggutscheins, Flugticket oder Flugauftrages, von Naturkatastrophen und Wetterbedingungen die einen Flug nicht zulassen. Heli-Breisgau behält sich das Recht vor, einen vorher definierten für Hubschrauber zugelassenen Flugplatz gegen einen anderen, in der Entfernung zumutbaren Hubschrauberflugplatz, auszutauschen.

§ 8
Ändern sich wesentliche Kalkulationsgrundlagen zwischen Angebotserstellung und Auftragsausführung oder während der Dauer eines laufenden Auftrages (z.B. Treibstoffpreise), so kann Heli-Breisgau eine rechnerisch angemessene Korrektur der Leistungspreise verlangen.

§ 9
In Fällen von z.B. höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und von Heli-Breisgau nicht vertretbarer Vorkommnisse, verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit um die Zeit, für die diese Hindernisse und Ereignisse andauerten.

§ 10
Heli-Breisgau ist berechtigt, für den sich aus einem Auftrag ergebenden Zahlungsanspruch Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt bei Langzeitaufträgen auch für unterteilbare Leistungsabschnitte. Heli-Breisgau ist insofern berechtigt, während der Dauer der Ausführung vom Auftraggeber ein Guthabenkonto zu verlangen. Die Aufrechnung mit behaupteten Gegenansprüchen des Auftraggebers oder Leistungsnehmers ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 11
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zugelassen, Staufen, Baden-Württemberg.

§ 12
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder sollten Teile hiervon ungültig sein oder werden, sind sich Heli-Breisgau und die Auftraggeber bzw. Leistungsempfänger einig darüber, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen weiter gelten und dass die ungültige Regel oder der ungültige Teil einer Regel durch eine Bestimmung zu ersetzen ist, die zu dem mit der ungültigen Regel verfolgten Ziel nach Möglichkeit führt.

Stand 2021